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Mehr Masernfälle in Niedersachsen

Entscheidend ist die frühzeitige Erkennung von Erkrankungen und ein guter Impfschutz in der Bevölkerung.


Seit Jahresbeginn 2024 wurden in Niedersachsen 41 Masern-Erkrankungen gemeldet, so viele wie seit 2019 (91 Fälle) nicht mehr. Die meisten Fälle sind im Juli und August aufgetreten (26). Überwiegend handelt es sich um familiäre Ausbrüche, die einen Bezug zu größeren Masernausbrüchen in anderen Ländern insbesondere Osteuropa aufweisen. Um eine Ausbreitung zu verhindern sind besonders wichtig: ein guter Impfschutz in der Bevölkerung und die frühzeitige Erkennung von Masern-Erkrankungen.

"Da Masern bereits in einem frühen Stadium der Erkrankung sehr ansteckend sind, kann ein einzelner Fall schnell zu einem größeren Ausbruch führen", erklärt NLGA-Präsident Dr. Fabian Feil. "Um das zu verhindern, sollten alle Menschen im Umfeld der erkrankten Person durch Masern-Impfungen geschützt sein. Daher ist eine hohe Durchimpfung der Bevölkerung so wichtig. Wir empfehlen ausdrücklich, die empfohlenen Impfungen zum Schutz gegen Masern wahrzunehmen."

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi verweist auf die Bedeutung der Impflicht für Kinder und Personal in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen. Philippi: „Das Masernvirus ist höchstgradig infektiös und überträgt sich sehr schnell über die Luft. Eine Infektion kann schwerwiegend verlaufen und eine nachhaltige Schwächung des Immunsystems nach sich ziehen. Masern sind keine Bagatellerkrankung, sondern ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko. Daher ist die Impfung so wichtig, insbesondere auch für Kinder.“

Nur wenn die Erkrankung frühzeitig erkannt wird, können die Gesundheitsämter schnell tätig werden und so Ansteckungen weiterer Personen vermeiden. Dr. Fabian Feil weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Ärztinnen und Ärzten hin: "Es ist sehr wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte jeden Masernfall bzw. Verdachtsfall unverzüglich an das Gesundheitsamt melden, labordiagnostisch abklären und dazu beizutragen, Impflücken zu schließen." Sobald ein Masernfall dem Gesundheitsamt gemeldet wird, werden mögliche Kontaktpersonen im Umfeld der Erkrankten ermittelt und die Personen informiert.

Masern zählen zu den Erkrankungen mit der höchsten Infektiosität. Das Masernvirus wird sehr leicht und noch bevor erste Krankheitszeichen aufgetreten sind als Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen von Mensch zu Mensch übertragen. Bereits kurze und flüchtige Kontakte mit Erkrankten während der Infektionsphase können zu einer Erkrankung von empfänglichen Personen führen. Die Möglichkeit, weitere Personen anzustecken, besteht bereits vier Tage vor Auftreten des Hautausschlages (ohne eindeutige Krankheitszeichen) und hält nach dem Auftreten bis zu vier Tage an.

Eine Maserninfektion ist keine harmlose Kinderkrankheit. Sie verursacht hohes Fieber, Husten, Entzündung der Augenbindehaut und einen typischen Hautausschlag. Nach einer Ansteckung kommt es nach ca. 14 Tagen (in manchen Fällen auch erst nach 21 Tagen) zum Ausbruch der Krankheit. Die Erkrankung dauert mindestens zwei Wochen. Als Komplikationen werden Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Durchfälle sowie eine Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), die in ein bis zwei von 1000 Fällen auftritt, beobachtet. Eine schwere Masernerkrankung kann auch zum Tod führen.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium unter https://gesund.bund.de/masern oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/

Informationen zu Infektionsdaten auf der Homepage des NLGA

Informationen zu Impfungen auf der Homepage des NLGA

Impfreport

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.09.2024

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